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Vertrag
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei inhaltlich übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme genannt, zustande kommt (§§ 145 ff.).
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010