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Abgabe einer Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn sie mit Wissen und Wollen des Erklärenden in einer Weise für andere wahrnehmbar gemacht wurde, dass an der Endgültigkeit der Äußerung kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen kann.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010