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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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Bereicherungsabsicht - Hehlerei - Absicht nur den Vortäter zu bereichern - keine eigene Bereicherungsabsicht
ist Vortäter ein Dritter iSd Hehlerei bzgl der Bereicherung

BGH + Lehre
Vortäter =/ Dritter iSd 259 = Bereicherungsabsicht (-) wenn nur durch die Hehlerei der Vortäter bereichert werden soll

Arg. hL
Vortäter ist grammatikalisch nicht Dritter im Wortlaut des 259

a.A.
Dritter ist Jeder = Bereicherungsabsicht (+)

Arg a.A.
- Perpetuierung der Besitzentziehung wird auch erreicht indem nur der Vortäter bereichert werden soll
- oder einem Dritten soll klarstellen dass altruistische Hehlerei auch bestraft ist
Tags: Bereicherungsabsicht, Hehlerei, Meinungsstreit
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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