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Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, in dem Willenserklärungen wirksam abgegeben und empfangen werden können.

Geschäftsunfähig ist, wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wer an einer dauerhaften (krankhaften) Störung der Geistestätigkeit leidet.

Beschränkt geschäftsfähig ist, wer das siebte aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.

Geschäftsfähig ist, wer nicht geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist.
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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