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Joint Venture
Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen, deutsch "geteiltes Abenteuer" besser "gemeinsames Wagnis") sind von zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam getragene körperschaftliche Gebilde, die in irgendeiner Form mit der Führung des Stammunternehmens verbunden sind. Bei dieser Form der Unternehmensverbindung werden einzelne Unternehmensaktivitäten nicht nur organisatorisch verknüpft, sondern es werden auch die notwendigen Ressourcen in die gemeinsam gegründete Gesellschaft eingebracht. Joint Ventures werden oft gegründet um in neuen, v. a. ausländischen Märkten Fuß zu fassen oder um Produktionsstätten dort zu errichten. Dabei wird häufig eine Gesellschaft ähnlich der deutschen GmbH zusammen mit einem heimischen Unternehmen gegründet. In die neue Gesellschaft können die Beteiligungen in Form von immateriellen Vermögensgegenständen, wie z. B. Lizenzen, Rechte, Kundenstamm etc. oder in Form von Immobilien, Produktionsanlagen oder Finanzmitteln einfließen.
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Autor: milkalette
Oberthema: VWL
Thema: IHK Prüfung
Veröffentlicht: 22.02.2010

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