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Auf wieviel Prozent ist die Höhe des Krankengeldes für GKV-Versicherte gesetzlich begrennzt?
Es ist auf 70% des Bruttolohns begrennzt. Darf aber 90% des Nettolohns nicht übersteigen.

Zusatzinfo: Von dem Krankengeld werden noch Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Eine zusätzliche Kürzung des Krankengeldes um ca. 12,325%
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Autor: Didi
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Veröffentlicht: 22.02.2010

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