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Datenschutzgesetz (DSG)
Überwachung und Kontrollsysteme am Arbeitsplatz
Wann sind diese erlaubt / wann nicht?
Überwachung und Kontrollsysteme am Arbeitsplatz
Wann sind diese erlaubt / wann nicht?
- Privatsphäre der MA's ist auch am Arbeitsplatz so weit wie möglich zu respektieren
- Sofern Überwachungsmethoden angewendet werden, sind MA's darüber ins Bild zu setzen
- Ohne Wissen der MA's dürfen Überwachungen nur bei dringendem Verdacht auf kriminelle Tätigkeiten oder andere Missbräuche durchgeführt werden
- Aufnahmen sind umgehend zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013