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Wie ist der Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes?
Geschützt | Nicht geschützt |
Natürliche und Juristische Personen, In- und Ausländer gleichermassen, Bundesorgane und Privatwirtschaft | Kantonale Behörden, persönlicher Gebrauch, Beratungen in Räten / Kommissionen, Zivil- und Strafprozesse, interne Verfahren, öffentliche Register, Internationales Rotes Kreuz |
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013