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Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
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Ist die Haftung der Gesellschafter immer nur auf Geld bezogen?
str.:
e.A.:Erfüllungstheorie:Gesellschafter schuldet immer genau das Gleiche,was auch die Gesellschaft schuldet
arg.:Identität zw.Gesellschafts-u.Gesellschafterschuld;Gesellschaft ist nichts anderes als die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Gebundenheit     ->vorzugswürdig

Einschränkung:nur soweit mögl und zumutbar
bei nicht vertretbaren Leistungen differenzieren,ob Gesellschafter der Gesellschaft ggü zur Erfüllung der Verbindlichkeit verpflichtet ist,wenn (-)=>Interessenabwägung!

a.A.:Haftungstheorie:es kommt nur auf finanziellen Ausgleich an (immer nur Geldersatz geschuldet)
arg.:Gesellschaftsverbindlichkeit stammt aus der Sphäre der Gesellschaft und kann daher auch nur mit deren Mitteln erfüllt werden
Tags: Haftung der Gesellschafter
Quelle: Steinbeck Folie 28;Hemmer-Fallbuch,Fall 15 (S.69 ff.)
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Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

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