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Empfangsbote
Empfangsbote ist dejenige, der vom Empfänger zur Empfangnahme einer WE bestellt ist oder nach der Verkehrsanschauung zur Übermittlung geeignet ist und als ermächtigt gilt.
Nach der Verkehrsanschauung ermächtigt: im Haushalt des Empfängers lebende Personen, Betriebsangehörige..
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Autor: killah
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Veröffentlicht: 08.02.2010

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