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Was versteht man unter den Maastricht kriterien?
Preisniveaustabilität:
Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer des Vorjahres liegen.
Wechselkurs:
Die in der zweiten Stufe erlaubte Schwankungsbreite der Wechselkurse im Europäischen Währungssystem (bzw. jetzt innerhalb der festgelegten Grenzen des EWI II) darf seit mindestens zwei Jahren nicht überschritten worden sein. Außerdem darf der Mitgliedstaat in diesem Zeitraum seine Währung nicht gegenüber der eines anderen Mitgliedstaates abgewertet haben.
Langfristige Zinssätze:
Der langfristige Nominalzinssatz darf maximal zwei Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder des Vorjahres liegen.
Finanzlage der öffentlichen Hand:
Das jährliche öffentliche Defizit (Nettoneuverschuldung) darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer des Vorjahres liegen.
Wechselkurs:
Die in der zweiten Stufe erlaubte Schwankungsbreite der Wechselkurse im Europäischen Währungssystem (bzw. jetzt innerhalb der festgelegten Grenzen des EWI II) darf seit mindestens zwei Jahren nicht überschritten worden sein. Außerdem darf der Mitgliedstaat in diesem Zeitraum seine Währung nicht gegenüber der eines anderen Mitgliedstaates abgewertet haben.
Langfristige Zinssätze:
Der langfristige Nominalzinssatz darf maximal zwei Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder des Vorjahres liegen.
Finanzlage der öffentlichen Hand:
Das jährliche öffentliche Defizit (Nettoneuverschuldung) darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
Karteninfo:
Autor: Lorenzo van Matterho...
Oberthema: VWL
Thema: Allgemein
Veröffentlicht: 10.03.2010