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Wie verhält sich der Grundsatz der Vertragsfreiheit mit dem GesellschaftsR?
Grds.der Vertragsfreiheit eingeschränkt (im Interesse der Gesellschaftsgläubiger und der Gesellschafter selbst)
->"numerus clausus" =>nur gesetzl.normierte Gesellschaftsformen dürfen verwendet werden (Sicherheit des Rechtsverkehrs)
->"numerus clausus" =>nur gesetzl.normierte Gesellschaftsformen dürfen verwendet werden (Sicherheit des Rechtsverkehrs)
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Quelle: Hemmer-ZivilR V-Skript,S.6,Rn.6,7
Quelle: Hemmer-ZivilR V-Skript,S.6,Rn.6,7
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010