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Nenne Beispiele für Bestimmungen im "Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG)". Für wen gelten diese?
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Schutzbereich: alle Arbeitnemer (die BG haben besondere Aufsichtspflicht im Bereich Unfallschutz und Verhütung von Berufskrankheiten
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Schutzbereich: alle Arbeitnemer (die BG haben besondere Aufsichtspflicht im Bereich Unfallschutz und Verhütung von Berufskrankheiten
Karteninfo:
Autor: elvi
Oberthema: Mediengestaltung
Thema: Prüfungsthemen
Veröffentlicht: 06.03.2010