Nenne zwei Arten des Arbeitsschutzes
1. Technischer Arbeitsschutz
2. Sozialer Arbeitsschutz
2. Sozialer Arbeitsschutz
Wovor soll der Technische- und Soziale Arbeitsschutz schützen?
Technischer Arbeitsschutz:
Schutz vor Verletzungen und ungesunden Arbeitsbedingungen
Sozialer Arbeitsschutz:
Schutz des Arbeitnehmers vor Ausbeutung durch Arbeitgeber
Schutz vor Verletzungen und ungesunden Arbeitsbedingungen
Sozialer Arbeitsschutz:
Schutz des Arbeitnehmers vor Ausbeutung durch Arbeitgeber
Welche Gesetze beinhaltet der soziale Arbeisschutz
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitszeitgesetz (AZG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Arbeitszeitgesetz (AZG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Welche Gesetze beinhaltet der technische Arbeitsschutz
- Gewerbeordnung
- Unvallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Unvallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG)
- Arbeitsstättenverordnung
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz (AZG). Für wen gelten diese?
- regelmäßige werktägliche Arbeitszeiten von nicht mehr als acht Stunden
- Ruhepausenregelung
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer über 18 Jahre
- Ruhepausenregelung
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer über 18 Jahre
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Bundesurlaubsgesetz. Für wen gelten diese?
- Mindesturlaubsregelung
-Abgeltung des Urlaubs in Geld allenfalls bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Urlaub
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer
-Abgeltung des Urlaubs in Geld allenfalls bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Urlaub
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für wen gelten diese?
- Verbot der Kinder- und Akkordarbeit
- Ärztliche Erst- und Nachuntersuchungen
- Verbot gefährlicher Arbeiten
- Freistellungspflicht des Arbeitgebers
Schutzbereich: Jugendliche unter 18 Jahren
- Ärztliche Erst- und Nachuntersuchungen
- Verbot gefährlicher Arbeiten
- Freistellungspflicht des Arbeitgebers
Schutzbereich: Jugendliche unter 18 Jahren
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Für wen gelten diese?
- Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist
- Abfindungen in Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes
Schutzbereich: Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht
- Abfindungen in Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes
Schutzbereich: Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht
Nenne Beispiele für Bestimmungen im "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)". Für wen gelten diese?
- Kündigungsfristen
- Betriebsübergang : Alle Arbeitnehmer müssen in die neue Firma übernommen weren
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer
- Betriebsübergang : Alle Arbeitnehmer müssen in die neue Firma übernommen weren
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Für wen gelten diese?
- Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung
-Stillzeitregelung
-Kündigungsverbot
-Mutterschaftsgeld
Schutzbereich: Werdende oder stillende Mütter im Arbeitsverhältnis
-Stillzeitregelung
-Kündigungsverbot
-Mutterschaftsgeld
Schutzbereich: Werdende oder stillende Mütter im Arbeitsverhältnis
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Schwerbehindertengesetz(SchwbG). Für wen gelten diese?
-Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber für einen Behinderten je 16 Arbeitsplätze, ansonsten Ausgleichsabgabe
- Kündigungsschutz
-Zusatzurlaub
Schutzbereich: Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %
- Kündigungsschutz
-Zusatzurlaub
Schutzbereich: Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Für wen gelten diese?
- Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung
-Stillzeitregelung
-Kündigungsverbot
-Mutterschaftsgeld
Schutzbereich: Werdende oder stillende Mütter im Arbeitsverhältnis
-Stillzeitregelung
-Kündigungsverbot
-Mutterschaftsgeld
Schutzbereich: Werdende oder stillende Mütter im Arbeitsverhältnis
Nenne Beispiele für Bestimmungen im Gewerbeordnung (GewO). Für wen gelten diese?
- Vornahme von teschnischen Prüfungen
- Verlangen von Auskünften und Vorlage von unterlagen durch Arbeitgeber
- Entnahme und Untersuchung von Stoffproben
- Hinzuziehung von Sachverständigen
-Erlaß von Anordnungen
Schutzbereich: Arbeitnehmer im Gewerbe (die staatliche Aufsicht wird im wesentlichen von den Gewerbeaufsichtsämtern durchgeführt)
- Verlangen von Auskünften und Vorlage von unterlagen durch Arbeitgeber
- Entnahme und Untersuchung von Stoffproben
- Hinzuziehung von Sachverständigen
-Erlaß von Anordnungen
Schutzbereich: Arbeitnehmer im Gewerbe (die staatliche Aufsicht wird im wesentlichen von den Gewerbeaufsichtsämtern durchgeführt)
Nenne Beispiele für Bestimmungen im "Arbeitsstättenverordnung". Für wen gelten diese?
- genügendes Licht
- Beseitigung von Staub, Dünsten, Gasen und Abfällen
- ausreichende Lufträume
- Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie)
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer
- Beseitigung von Staub, Dünsten, Gasen und Abfällen
- ausreichende Lufträume
- Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie)
Schutzbereich: Alle Arbeitnehmer
Nenne Beispiele für Bestimmungen im "Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG)". Für wen gelten diese?
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Schutzbereich: alle Arbeitnemer (die BG haben besondere Aufsichtspflicht im Bereich Unfallschutz und Verhütung von Berufskrankheiten
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Schutzbereich: alle Arbeitnemer (die BG haben besondere Aufsichtspflicht im Bereich Unfallschutz und Verhütung von Berufskrankheiten
Kartensatzinfo:
Autor: elvi
Oberthema: Mediengestaltung
Thema: Prüfungsthemen
Veröffentlicht: 06.03.2010
Tags: Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialversicherungen, Betriebliche Mitbestimmung, Tarifrecht, Unternehmensformen, Berufliche Ausbildung
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