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Wer hat in der OHG Vertretungsmacht?
-jeder Gesellschafter,der nicht von der Vertretung ausgeschlossen ist,§ 125 HGB (dispositiv!)
=>Einzelvertretung (Prinzip der Selbstorganschaft)
-anderes kann vereinbart werden,muss dann aber ins HR eingetragen werden,§ 106 Abs.2 Nr.4 HGB
-Vertretungsmacht kann über § 127 HGB gerichtlich entzogen werden
=>Einzelvertretung (Prinzip der Selbstorganschaft)
-anderes kann vereinbart werden,muss dann aber ins HR eingetragen werden,§ 106 Abs.2 Nr.4 HGB
-Vertretungsmacht kann über § 127 HGB gerichtlich entzogen werden
Tags: OHG:Vertretungsmacht
Quelle: Steinbeck,Folie 24
Quelle: Steinbeck,Folie 24
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010