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vorsichtiger Brandstifter
zB durch Kontrollgang zur Vergewisserung dass keine Menschen in der Wohnung sind
MM
- keine Strafbarkeit d Gefährdungsdelikt soweit Täter sorgfältig die Gefährdung v Menschen ausgeschlossen hat
hM
- 306a I, II sind abstrakte Gefährdungsdelikte = konkrete Gefährdung ist nicht notwendig
- bei abstrakten Gefährdungsdelikten ist eine konkrete Gefährdung nicht tatbestandsrelevant
- Strafwürdigkeit ergibt sich aus der Sozialschädlichkeit d Verhaltens
Kontrollgang kann bei der Strafbarkeit mittelbar berücksichtigt werden
MM
- keine Strafbarkeit d Gefährdungsdelikt soweit Täter sorgfältig die Gefährdung v Menschen ausgeschlossen hat
hM
- 306a I, II sind abstrakte Gefährdungsdelikte = konkrete Gefährdung ist nicht notwendig
- bei abstrakten Gefährdungsdelikten ist eine konkrete Gefährdung nicht tatbestandsrelevant
- Strafwürdigkeit ergibt sich aus der Sozialschädlichkeit d Verhaltens
Kontrollgang kann bei der Strafbarkeit mittelbar berücksichtigt werden
Tags: Brandstiftung
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