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Massenwerbung
Wann verboten, wann erlaubt?
Wann verboten, wann erlaubt?
- ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt und Unterlassung, vorher Einwilligung der Kunden einzuhalten
- korrekter Absender ist anzugeben * auf problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinweisen
- Bei Verkauf von Waren, Werken, Leistungen Kontaktinformationen von Kd. auf Anlehnungsmöglichkeit hinweisen - nicht unlauter, wenn diesem Kunden ohne Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen gesendet
- Telefonische oder Email Werbung - ohne Einverständnis - ist verboten.
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013