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Einwilligung bei 315c
BGH = Einwilligung (-)
- 315c schützt in erster Linie d Straßenverkehr = Allgemeingut = Einwilligung (-)
- 315c ist im 28. Abschnitt d StGB unter "gemeingefährliche Straftaten"
hL = Einwilligung (+)
- IndividualRG bilden Schwerpunkt bei 315c hierzu ist eine Einwilligung möglich
- vgl v 315c <-> 316 (316 ist unstr Allgemeinschutz)
- 315c hat Strafe v max 5 Jahren und unterscheidet sich nur v 316 weil IndividualRG beinhaltet sind
-> Schwerpunkt = IndividualRG
- bei IndividualRG ist Einwilligung unstreitig mgl
- 315c schützt in erster Linie d Straßenverkehr = Allgemeingut = Einwilligung (-)
- 315c ist im 28. Abschnitt d StGB unter "gemeingefährliche Straftaten"
hL = Einwilligung (+)
- IndividualRG bilden Schwerpunkt bei 315c hierzu ist eine Einwilligung möglich
- vgl v 315c <-> 316 (316 ist unstr Allgemeinschutz)
- 315c hat Strafe v max 5 Jahren und unterscheidet sich nur v 316 weil IndividualRG beinhaltet sind
-> Schwerpunkt = IndividualRG
- bei IndividualRG ist Einwilligung unstreitig mgl
Tags: Verkehr
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