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Geltungsbereich des DSG?
- Art. 2 DSG
geschützt:
- natürliche und juristische Personen
- In- und Ausländer
- Bundesorgane und Privatwirtschaft
- kantonales DSG für kantonale Behörden
- Bsp. HTW ist öffentlich rechtlich (geschützt durch kantonales DSG GR)
nicht geschützt:
- persönlicher Gebrauch
- Beratungen in den Räten, Kommissionen
- Zivil-, Strafprozesse, internat. Verfahren
- öffentliche Register
- internat. Rotes Kreuz
geschützt:
- natürliche und juristische Personen
- In- und Ausländer
- Bundesorgane und Privatwirtschaft
- kantonales DSG für kantonale Behörden
- Bsp. HTW ist öffentlich rechtlich (geschützt durch kantonales DSG GR)
nicht geschützt:
- persönlicher Gebrauch
- Beratungen in den Räten, Kommissionen
- Zivil-, Strafprozesse, internat. Verfahren
- öffentliche Register
- internat. Rotes Kreuz
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienrecht
Thema: Recht
Schule / Uni: HTW
Ort: Chur
Veröffentlicht: 21.06.2013