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Wann liegt ein Irrtum vor (i.R.d.Anfechtung)?
Irrtum= das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem
Tags: Anfechtung;Def.Irrtum
Quelle: Rolf Schmidt BGB AT,S.360,Rn.1294
Quelle: Rolf Schmidt BGB AT,S.360,Rn.1294
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010