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Nenne Beispiele für Bestimmungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für wen gelten diese?
- Verbot der Kinder- und Akkordarbeit
- Ärztliche Erst- und Nachuntersuchungen
- Verbot gefährlicher Arbeiten
- Freistellungspflicht des Arbeitgebers
Schutzbereich: Jugendliche unter 18 Jahren
- Ärztliche Erst- und Nachuntersuchungen
- Verbot gefährlicher Arbeiten
- Freistellungspflicht des Arbeitgebers
Schutzbereich: Jugendliche unter 18 Jahren
Karteninfo:
Autor: elvi
Oberthema: Mediengestaltung
Thema: Prüfungsthemen
Veröffentlicht: 06.03.2010