CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht AT / Öffentliches Recht
8
Öffentliches Recht: Lektion 1

Nebenbestimmungen: Statthafte Klageart
Was versteht man unter unechten Nebenbestimmungen?
Nenne Beispiele!
Unechte Nebenbestimmungen: Keine Nebenbestimmungen.
Fälle
I. Bloßes begriffliches Vorliegen einer Nebenbestimmung:
a) § 15 I VersG spircht von Auflage. Da aber keine Genehmigung
erforderlich ist, liegt kein gestaltbarer VA vor. Die Auflage ist ein
belastender VA und keine Nebenbestimmung.
b) Behörde bezeichnet VA als Auflage.
II. Bloßer Hinweis auf Rechtslage: Kein eigener Reglungsgehalt.
III. Bloße Inhaltsbestimmung: VA ohne Zusatz nicht wirksam.
IV. Teilgenehmigung: Einheitliche Reglung
V. Modifizierte Gewährung: Antragssteller bekommt ein aluid zu seinem Antrag (Eigentlich § 25 VwVfG erforderlich, aber Kolanz der Behörde). VA ist grds RW (§ 22 Nr 2 VwVfG) , aber Heilung möglich, § 45 I Nr 1 VwVfG.
Problem: Abgrenzung Modifizierte Gewährung und
modifizierte Auflage. Folge: Verpflichtungklage auf Erlass eines gewünschten VAs. Keine isolierte Anfechtung.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht AT
Veröffentlicht: 18.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English