Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
230
Beweisführungsrechte von Klausuren
Bis zur Abgabe der Prüfungsleistung immer beim Aussteller (tatsächlichen)
Nach Abgabe der Prüfung hat die Lehranstalt ebenfalls ein Beweisführungsrecht an der Prüfungsleistung erworben
Nach Abgabe der Prüfung hat die Lehranstalt ebenfalls ein Beweisführungsrecht an der Prüfungsleistung erworben