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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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Beweisführungsrechte von Klausuren
Bis zur Abgabe der Prüfungsleistung immer beim Aussteller (tatsächlichen)

Nach Abgabe der Prüfung hat die Lehranstalt ebenfalls ein Beweisführungsrecht an der Prüfungsleistung erworben
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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