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Wie lautet die Definition eines gewöhnlichen Halteplatzes?
Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzuges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal.

Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am Bahnsteig, hierbei müssen sich alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.

Die  Regeln  zum  gewöhnlichen  Halteplatz  gelten  nicht  für  Halte  zum  Sichern  eines Bahnüberganges.

In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende Regeln gegeben sein.
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Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: EiB
Veröffentlicht: 26.02.2012

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