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Alle Oberthemen / Medienrecht / Recht / Medienrecht_FS13
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Welchem Schutz dient das DSG?
- DS schützt die Person, nicht die Daten, Inhalte
- Art. 1 DSG / Art. 2 DSG
- schützt natürliche und juristische Pesronen
- Privatwirtschaft und Bundesorgane
- In- und Ausländer



- Skript -
Der Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Er verpflichtet die Datenbearbeiter zu rechtmässigem und verhältnismässigem Handeln und verleiht den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte.
Rahmenbedingungen: Öffentliche Organe dürfen Daten nur aufgrund einer rechtlichen Grundlage, nur für den angegebenen Zweck und nur soweit erforderlich bearbeiten.
Rechte betroffene Personen: Auskunft, Berichtigung, Sperrung Löschung der Daten
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienrecht
Thema: Recht
Schule / Uni: HTW
Ort: Chur
Veröffentlicht: 21.06.2013

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