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Was bedeutet der Spezialtatbestand "Herabsetzung" im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?
- Tatbestand: Anschwärzung
- Verbreitung unrichtiger, irreführender oder unnötig verletzender Äusserungen ist unzulässig
- soll den Wettbewerb nicht einschränken, sondern fairer gestalten
- Kritik an Konkurrenten ist zulässig, wenn sie den Tatsachen entspricht
- Unzulässig können auch wahre Äusserungen sein, wenn Ton und Schärfe nicht angebracht sind
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013