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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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Darstellung ETBI in Klausuren
- Vorsatztheorie & Lehre v neg TB-Merkmalen gelten seit der Einführung des § 17 als überholt
- wenn Irrtum unvermeidbar = keine Theoriendiskussion = nach allen Theorien = straflos

- bei vermeidbaren Irrtümern = StR nur nach strenger Schuldtheorie
+ nur diese muss abgeleht werden
> Arg: Gleichbehandlung v ETBI/EI ist nicht sachgerecht
>> die innere Einstellung d Täters ist bei ETBI/EI verschieden; ein ETBI Täter ist an sich rechtstreu sollte der Irrtum vorliegen, ein EI Täter handelt nicht rechtstreu
>> Strafbarkeitslücke existiert nicht, Fahrlässigkeit ist weiter anzuprüfen
Tags: Irrtum, Theorien
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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