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Bürgerliches Recht: Lektion 10

BGB AT: AGB
Welche Besonderheiten sind bei einem Vertragsschluss über ebay zu berücksichtigen?
Angebot bei ebay: Nicht bloß invitatio ad offerendum, sondern ein verbindliches Angebot dar (incertas personas).
Vertragschluss: Nach Ablauf der Zeit mit dem Hochstbieter. Vorherige Gebote sind auflösend bedingt. Beide Parteien sind an ihr Angebot gebunden. Dies gillt für den Überbotenen genauso wie für denjenigen der sein Angeobt vor Ablauf der Auktion wieder entfernen will. Ebay ist keine Auktion iSd § 156 BGB, da der Vertrag nicht mit Zuschlag, sondern nach Zeitablauf mit Angebot und Annahme zustande kommt.
Folge Dem Käufer steht uU ein Widerrufsrecht gemäß § 355, 312d IV BGB zu. Eine Analogie kommt nicht in betracht.
Ebay AGBs: Werden nur Bestandteil zwischen Ebay und den Useren, nicht aber zwischen Käufer und Verkäufer. Jedoch können die AGBs eine Auslegungshilfe darstellen.
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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