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Wann liegt ein Missbrauch von Marktmacht vor? Marktbeherrschende Stellung?
- Marktbeherrschende Stellung liegt vor wennUnternehmen keinen oder nur geringen Wettbewerb ausgesetzt ist oder überragende Stellung gegenüber Wettbewerb einnimmt
- Missbrauch von Marktmacht liegt dann vor wenn ein Unternehmen seine vorherrschende Stellung ausnutzt und den Wettberwerb behindert (Behinderungsmissbrauch) oder Preise- und Geschäftsbedingungen durchsetzt die sonst nicht möglich wären (Ausbeutungsmissbrauch)
- Missbrauch von Marktmacht liegt dann vor wenn ein Unternehmen seine vorherrschende Stellung ausnutzt und den Wettberwerb behindert (Behinderungsmissbrauch) oder Preise- und Geschäftsbedingungen durchsetzt die sonst nicht möglich wären (Ausbeutungsmissbrauch)