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Vermögensverfügung
Jedes Dulden/Handeln/Unterlassen das eine Vermögensminderung unmittelbar herbeiführt
Unmittelbarkeit ohne Weiteres nur bei Sachbetrug/Trickdiebstahl vorgeschrieben, bei sonstigen Delikten gilt die erweiterte Unmittelbarkeit
Unmittelbarkeit ohne Weiteres nur bei Sachbetrug/Trickdiebstahl vorgeschrieben, bei sonstigen Delikten gilt die erweiterte Unmittelbarkeit
Tags: Betrug, Definition
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