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Rechtsgeschäftliche Auslegung
Rechtsgeschäftliche Auslegung ist der Vorgang, die Bedeutung rechtsgeschäftlichen Handelns, d.h. von Willenserklärungen und den mit ihnen zustande gebrachten Rechtsgeschäften, zu ermitteln. Der Allgemeine Teil des BGB enthält mit §§ 133, 157 nur zwei grundlegende Regelungen zur rechtsgeschäftlichen Auslegung.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010