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Was versteht man in der KLR unter Abzugskapital?
Unter Abzugskapital versteht man zinsfrei zur Verfügung gestelltes Fremdkapital z.B. Kundenanzahlungen, Rückstellungen, Lieferantenkredite
Da dieses nicht zum betriebsnotwendigen Anlage und Umlaufvermögen gehört, muss es aus der KLR raus gerechnet werden.
Da dieses nicht zum betriebsnotwendigen Anlage und Umlaufvermögen gehört, muss es aus der KLR raus gerechnet werden.