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Aktive Stellvertretung (§ 164 I)
Aktive Stellvertretung ist die Stellvertretung bei der Abgabe einer Willenserklärung (durch den Vertreter).
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010