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Anwendbarkeit § 160 bei Bösgläubigkeit des Aussagenden
e. A.
- spezialgesetzlicher Fall der mittelbaren Täterschaft
- Gutgläubigkeit des Aussagenden ist ungeschriebenes Merkmal d TB
hM
- ist auch bei Bösgläubigkeit anwendbar
- keine Beschränkung aus § 160 ersichtlich
- Gefährdung der Rechtspflege sei zu verhindern, hierfür ist es unbeachtlich ob Aussagender gut- oder bösgläubig ist
- spezialgesetzlicher Fall der mittelbaren Täterschaft
- Gutgläubigkeit des Aussagenden ist ungeschriebenes Merkmal d TB
hM
- ist auch bei Bösgläubigkeit anwendbar
- keine Beschränkung aus § 160 ersichtlich
- Gefährdung der Rechtspflege sei zu verhindern, hierfür ist es unbeachtlich ob Aussagender gut- oder bösgläubig ist
Tags: Anstiftung, Aussage, Theorien
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