Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
40
Wenn zwei Gesellschafter vereinbart haben,dass jeder die Geschäfte auch alleine führen darf und einer tätigt ein Geschäft,wogegen der andere später Widerspruch einlegt-hat dieser Widerspruch nach § 711 BGB Außenwirkung?
h.M.:nein
Arg.:Rechtssicherheit
Schutz des anderen Gesellschafters über Grds.d.Missbrauchs d.
Vertretungsmacht ausreichend
a.A.:ja
Arg.:konsequente Fortführung des Grundgedanken des § 714 BGB
Vertretung aber dennoch (+),wenn Grds.der Anscheins-/Duldungsvollmacht greifen:
1.Rechtsschein einer Bevollmächtigung
2.Zurechenbarkeit
[(+),wenn der Vertretene das Handeln des angebl.Vertreters kennt und duldet od zwar nicht kennt,es aber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (Anscheins-VM)]
Arg.:Rechtssicherheit
Schutz des anderen Gesellschafters über Grds.d.Missbrauchs d.
Vertretungsmacht ausreichend
a.A.:ja
Arg.:konsequente Fortführung des Grundgedanken des § 714 BGB
Vertretung aber dennoch (+),wenn Grds.der Anscheins-/Duldungsvollmacht greifen:
1.Rechtsschein einer Bevollmächtigung
2.Zurechenbarkeit
[(+),wenn der Vertretene das Handeln des angebl.Vertreters kennt und duldet od zwar nicht kennt,es aber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (Anscheins-VM)]
Tags: Außenwirkung des Widerspruchs i.R.d.Vertretungsmacht
Quelle: Hemmer-Fallbuch,S.38 (Fall 7)
Quelle: Hemmer-Fallbuch,S.38 (Fall 7)
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010