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falsa demonstratio non nocet
"die Falschbezeichnung schadet nicht":
Wählt der Erklärende bei einer WE eine objektiv falsche Bezeichnung, die aber vom Erklärungsempfänger dennoch richtig verstanden wird, gilt das übereinstimmend Gewollte und nicht das tatsächlich Erklärte.
Wählt der Erklärende bei einer WE eine objektiv falsche Bezeichnung, die aber vom Erklärungsempfänger dennoch richtig verstanden wird, gilt das übereinstimmend Gewollte und nicht das tatsächlich Erklärte.