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Abgrenzung § 138 <-> § 123 BGB
§ 123 BGB hinsichtlich der Regelungen für Täuschung / Drohung lex spezialis.
RF von § 138 BGB kann nicht angewendet werden, um Widerspruch zu § 123 BGB zu vermeiden.
RF von § 138 BGB kann nicht angewendet werden, um Widerspruch zu § 123 BGB zu vermeiden.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010