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Öffentliches Recht: Lektion 1
Der Verwaltungsakt: Reglungsgehalt
Hat ein Verwaltungsakt Reglungsgehalt, wenn
dieser nur den Gesetzeswortlaut wiedergibt?
Der Verwaltungsakt: Reglungsgehalt
Hat ein Verwaltungsakt Reglungsgehlat, wenn
dieser nur eine negative Feststellung enthält?
Der Verwaltungsakt: Reglungsgehalt
Haben vorbereitende Reglungen Reglungsgehalt?
Der Verwaltungsakt: Bestandskraft
Was versteht man unter der Bestandkraft eines Verwaltungsaktes?
Der Verwaltungsakt: Reglungsgehalt
Hat ein Verwaltungsakt Reglungsgehalt, wenn
dieser nur den Gesetzeswortlaut wiedergibt?
Der Verwaltungsakt: Reglungsgehalt
Hat ein Verwaltungsakt Reglungsgehlat, wenn
dieser nur eine negative Feststellung enthält?
Der Verwaltungsakt: Reglungsgehalt
Haben vorbereitende Reglungen Reglungsgehalt?
Der Verwaltungsakt: Bestandskraft
Was versteht man unter der Bestandkraft eines Verwaltungsaktes?
Gesetzeskonkretisierender VA: Abgrenzung nach Treu und Glauben aus Sicht eines objektiven Empfängers. a) Reglungsgehalt (-) bei bloßer Widergabe des Gesetzeswortlauts. b) Reglungsgehalt (+) bei verbindlicher Erklärung zur Durchsetzung der Gesetzeslage.
Negative Feststellung: VA besagt, dass eine Relgung nicht erforderlich ist. Wenn mittelbare Reglungswirkung = feststellender VA. Wenn keine Reglungswirkung = "Negativattest".
Vorbereitende Reglung: Grds nur endgültige Reglungen (zB Schulnoten). Ausnahme: Vorbescheid
Formelle Bestandskraft: Es können keine Rechtsbehelfe mehr eingelegt werden (Rechtsmittel verfristet; Verzicht auf Rechtsmittel; Alle Rechtsmittel erfolglos durchgeführt).
Materielle Bestandskraft: Tritt mit Wirksamkeit des VAs ein (je nach Gebiet: Bindungs-, Tatbestands- und Feststellungswirkung).
Beachte: Bestandskraft durch Wideraufgreifen oder Aufhebung durchbrechbar.
Negative Feststellung: VA besagt, dass eine Relgung nicht erforderlich ist. Wenn mittelbare Reglungswirkung = feststellender VA. Wenn keine Reglungswirkung = "Negativattest".
Vorbereitende Reglung: Grds nur endgültige Reglungen (zB Schulnoten). Ausnahme: Vorbescheid
Formelle Bestandskraft: Es können keine Rechtsbehelfe mehr eingelegt werden (Rechtsmittel verfristet; Verzicht auf Rechtsmittel; Alle Rechtsmittel erfolglos durchgeführt).
Materielle Bestandskraft: Tritt mit Wirksamkeit des VAs ein (je nach Gebiet: Bindungs-, Tatbestands- und Feststellungswirkung).
Beachte: Bestandskraft durch Wideraufgreifen oder Aufhebung durchbrechbar.