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Was versteht man unter der sog."organschaftlichen Vertretung"?
->Zurechnung eigenen Handelns durch Organe,§ 31 BGB
Organhandeln wird Gesellschaft zugerechnet (als rechtl.eigenes Handeln)
Organhandeln wird Gesellschaft zugerechnet (als rechtl.eigenes Handeln)
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Quelle: hemmer,S.33,Rn.83
Quelle: hemmer,S.33,Rn.83
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010