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Alle Oberthemen / Jura / Abschlussverfügung / 4. Einstellung des Verfahrens, Klage und Klageerzwingung
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Was bedeutet "Opportunitätsprinzip"?
Das Opportunitätsprinzip ist eine Ausnahme vom Anklagezwang (Legalitätsprinzip). Es stellt die Vorgehensweise in das Ermessen des Strafverfolgungsorgans. Weil es eine Ausnahme vom Legalitätsprinzip darstellt, darf es nur in den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 153 ff. StPO angewendet werden. Diese Regeln sollen der Verhältnismäßigkeit der prozessualen Mittel bei der Verfolgung von Straftaten minderer Bedeutung Rechnung tragen und dienen - aufs Ganze gesehen - der Prozessökonomie.
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Abschlussverfügung
Veröffentlicht: 16.04.2013

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