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Nach außen kundgetane Innenvollmacht (§ 171)
Die nach außen kundgetane Innenvollmacht ist die Innenvollmacht, die auch gegenüber dem Geschäftsgegner kundgetan wurde. Sie ist keine Willenserklärung, sondern eine Wissenserklärung und damit eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010