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Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
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Was ist der Unterschied zwischen rechtsgeschäftl.und organschaftl.Vertretungsmacht?
rechtsgeschäftl.Vertretungsmacht:

Bevollmächtigung->§ 167 I BGB (BGB AT)
einseitige empfangsbedüftige WE

um Bevollmächtigung erteilen zu können,muss Gesellschaft wirksam vertreten werden,"organschaftl.Vertretung"
Tags:
Quelle: Hemmer,S.32,Rn.81 ff
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Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

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