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Was passiert mit unlauterer Werbung im/aus dem Ausland?
Das Auswirkungsprinzip besagt, dass nicht der Sitz und nicht die Nationalität der Beteiligten, sondern der Staat, auf dessem Territorium sich die Wirkung entfaltet das Sagen hat.
Der Geschädigte hat somit bei internationalen Verhältnissen die Möglichkeit nach heimatlichem Recht gegen den ausländischen Verletzer zu klagen.
Der Geschädigte hat somit bei internationalen Verhältnissen die Möglichkeit nach heimatlichem Recht gegen den ausländischen Verletzer zu klagen.
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013