Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
24
Schenkung
Ein Vertrag, durch den eine Person einer anderen Person etwas aus ihrem Vermögen unentgeltlich zuwendet.
§ 516 BGB
§ 516 BGB
Karteninfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010