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culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, III, 241 II)
"Verschulden bei Vertragshandlungen":
Verletzung des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Vertragsanbahnung oder ähnliche geschäftliche Kontakte begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses durch Beeinträchtigung der Rechte, Rechtsgüter oder anderer Interessen eines Beteiligten durch einen anderen Beteiligten
ReFo: Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung
Verletzung des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Vertragsanbahnung oder ähnliche geschäftliche Kontakte begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses durch Beeinträchtigung der Rechte, Rechtsgüter oder anderer Interessen eines Beteiligten durch einen anderen Beteiligten
ReFo: Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung