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Interessengemeinschaft
Unternehmenszusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. Diese Zusammenschlüsse haben meist die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft (GbR) oder eines eingetragenen Vereins (e.V.) Es ist meist die Vorstufe einer Fusion. Die Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, sofern dies nicht vertraglich gemindert wird.