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Nach welcher Norm kann schuldhaftes Verhalten der Gesellschaft bei Zwischenschaltung von Verrichtungsgehilfen zugerechnet werden?
->§ 831 BGB i.V.m. Überwachungs-/Auswahlverschulden eines Gesellschafters (§ 31 BGB)
Tags: Zurechnung bei Einschaltung von Hilfspersonal
Quelle: hemmer,S.51,Rn.138
Quelle: hemmer,S.51,Rn.138
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010