Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
43
offener Dissens (§ 154 I)
Ein Vertrag ist im Zweifel nicht geschlossen, solange die Parteien sich nicht über alle Punkte geeinigt haben, über die nach dem erklärten Willen zumindest einer Partei eine Einigung erforderlich ist.