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Was sind Grundsätze beim Quellenverzeichnis?
- Nennung der benutzen Quellen in alphabetischer Reihenfolge
- Einordnungskriterium i.d.R. Nachnamen der AutorInnen bzw. der herausgeberInnen
- Gesetzestexte werden unter dem Hauptsachtitel eingeordnet
- gleiche Namen bzw. Titel in Beleg und Quellenverzeichnis
- keine Untergliederung für verschiedene Quellenarten(z.B. Bücher, zeitschriftenartikel, Internetbeitrag ...)
- bei Sammelwerksbeiträgen immer auch das übergeordnete Sammelwerk im Quellenverzeichnis aufnehmen
- Einordnungskriterium i.d.R. Nachnamen der AutorInnen bzw. der herausgeberInnen
- Gesetzestexte werden unter dem Hauptsachtitel eingeordnet
- gleiche Namen bzw. Titel in Beleg und Quellenverzeichnis
- keine Untergliederung für verschiedene Quellenarten(z.B. Bücher, zeitschriftenartikel, Internetbeitrag ...)
- bei Sammelwerksbeiträgen immer auch das übergeordnete Sammelwerk im Quellenverzeichnis aufnehmen
Karteninfo:
Autor: buchsbaum86
Oberthema: Soziologie
Schule / Uni: Fachhochschule
Ort: Kiel
Veröffentlicht: 26.05.2010