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Alle Oberthemen / Jura / Fahrerlaubnisrecht / Fahrerlaubnisrecht
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Kraftfahrzeug (Kfz)
(§ 1 Abs. 2 StVG)
Kfz ist ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird ohne an Schienen gebunden zu sein. – Nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden

(Legaldefinition § 2 Nr.1 FZV).
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 1
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Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Fahrerlaubnisrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010

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